Termine unserer kommenden CleanUp-Aktionen unter: https://kehrenbuerger-lichtenberg.org/cleanups/
Unsere „politischen Spaziergänge“ finden sich unter https://kehrenbuerger-lichtenberg.org/politische-spaziergaenge-weitlingstr/
!! Bilder anklicken, um zum Vollbildmodus zu gelangen !!
(weitere Hilfsangebote unter https://kehrenbuerger-lichtenberg.org/initiativen-medien-foerdertoepfe-u-a-m/)
Empfehlung (Prävention und Erstversorgung):
- stichfeste Handschuhe (zu finden unter https://kehrenbuerger-lichtenberg.org/materialbestellungen/)
- Stichverletzung sofort kräftig und ausdauernd auspressen
- Wunddesinfektion
- wenn man hundertprozentige Sicherheit will, suche man eine Postexpostionsprophylaxe (PEP), Adressen unter https://www.kompass.hiv/de/adresskategorie/pep-stelle
Aus aktuellem Anlass die Information: Bei Stichverletzungen durch herumliegendes Drogen-Injektionsbesteck ist gemäß Deutsch-Österreichischer HIV-PEP-Leitlinie keine PostExpostionsProphylaxe (PEP) nötig. Dort heißt es: „Eine HIV-PEP soll nicht erfolgen (keine Indikation) nach Stichverletzungen Unbeteiligter durch herumliegendes Drogen-Injektionsbesteck (Kanülen). […] Das HIV-Infektionsrisiko bei Stichverletzungen durch herumliegende Kanülen (z.B. in Sandkästen) ist sehr gering, da an den Kanülen nur geringe Blutmengen anhaften, die zudem meist getrocknet sind. Trotz zahlreicher Expositionen (v.a. von Kleinkindern) gab es bislang keinen dokumentierten Fall einer HIV-Transmission [76-81]. Allerdings ist an eine mögliche Infektion mit Hepatitis B [82], Hepatitis C [83] und Tetanus zu denken und ggf. eine Immunisierung (passive Immunisierung, Impfung) und/oder Verlaufskontrolle zur Früherkennung durchzuführen.“


Die vollständige Leitlinie gibt es unten zum Download – die Deutsche Aids-Hilfe informiert ebenso und erlaubt die Suche nach Rettungsstellen usw. für eine PEP:
https://www.aidshilfe.de/PEP oder https://www.aidshilfe.de/meldung/deutsch-oesterreichische-leitlinie-hiv-pep-aktualisiert
Informationen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt:
Freiwilliges Engagement im Verein, in einer Bürgerinitiative oder in der Nachbarschaftshilfe ist für viele Menschen zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Sie wollen sich beteiligen, etwas bewegen und anderen unentgeltlich helfen. Das ist unverzichtbar für unser Gemeinwesen und es verdient hohe Anerkennung. Sich für andere zu engagieren kann allerdings mit Risiken verbunden sein. Insbesondere Tätigkeiten in direktem Umgang mit anderen Menschen sind dem Risiko ausgesetzt, dass durch Fehler Sach- oder Personenschäden verursacht werden können. Grundsätzlich haften dann auch ehrenamtlich Tätige. Zudem können sich bei der Vielzahl von Einsatzfeldern genau wie im hauptamtlichen Bereich Unfälle ereignen. Meist kommt es dabei nur zu Bagatellverletzungen, aber im schlimmsten Fall könnten erhebliche gesundheitliche und finanzielle Folgen eintreten. Ehrenamtlich Engagierte haben Anspruch auf solidarischen Versicherungsschutz gegen solche finanziellen Risiken, weil sie sich selbst höchst solidarisch verhalten:
https://www.berlin.de/buergeraktiv/unterstuetzung/versicherung/